Das Rechtliche

Wir lieben uns - was sollen wir da mit einem Vertrag!?
Er ist die Liebe meines Lebens - wir werden uns nie trennen!
Wir planen unsere Hochzeit - da will ich doch nicht an Trennung und Tod denken!!!

Ihr habt Recht!
Nach dem Heiratsantrag, während der herrlichen Zeit der Planung des schönsten Tages im Leben wollt ihr euch mit rechtlichen Themen, die die Rechtslage einer Scheidung oder des Todes einer der beiden Ehepartner regeln, überhaupt nicht befassen. Ihr seid voller schöner Gedanken, lebt eure Kreativität und fühlt ein starkes Gefühl der Gemeinsamkeit. Ihr ergänzt euch bei der Planung und meistert euer wahrscheinlich erstes großes gemeinsames "Projekt": Eure Hochzeit!
Trotzdem muss ich euch sagen: Mit der Unterschrift im Standesamt ändert sich nicht nur der Name (wenn ihr denn den Namen eures Partners annehmt). Es ändert sich rechtlich einiges und ich denke, das solltet ihr wissen!
`Wissen ist Macht´
sagte schon der englische Philosoph Francis Bacon und genau hier bedeutet das, dass derjenige, der weiß, was die Gesetze sagen, auch die Möglichkeit hat, vertraglich etwas anderes zu vereinbaren. Je nach eurer Familien- und Finanzsituation könnte es hier wichtig sein, einen Rechtsanwalt für Familienrecht und einen Notar aufzusuchen, denn zum Beispiel bei Patchwork-Familien oder Ehepartnern mit Firmenvermögen könnten sonst irgendwann Umstände eintreten, die ihr so nicht gewollt habt!
In Deutschland gibt es drei sogenannte Güterstände:
Die Gütergemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft
Die Gütertrennung
Wenn ihr nichts vereinbart, gilt für eure Ehe mit der Eheschließung automatisch der gesetzliche Güterstand, die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass alles, was ihr vor der Ehe euer Eigentum genannt habt, euch auch während der Ehe allein gehört. Für alles, was in der Ehe erworben wird, wird angenommen, dass es aus Familieneinkommen - also von euch beiden - erwirtschaftet wurde und so auch euch beiden gemeinsam gehört. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Erbschaften als höchst persönliche Rechte.
Solltet ihr mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, müsst ihr euch nicht ärgern, denn ihr könnt bei einem Notar einen Vertrag schließen, der anderes vereinbart: Zum Beispiel die Gütergemeinschaft. Hier beschließt ihr, dass alles, was ihr in die Ehe einbringt und auch das, was während der Ehe erworben wird, euch beiden gleichermaßen gehört.
Bei der Gütertrennung wird bestimmt, dass alles, was ihr vor der Ehe hattet und alles, was ihr während von eurem Einkommen gekauft habt, euch allein gehört.
Wenn ihr euch gut versteht und eure Ehe hält, `bis dass der Tod euch scheidet´, merkt ihr nicht viel von diesen Güterständen. Im Idealfall kann jeder Ehepartner über Geld verfügen, wenn etwas benötigt wird oder bei größeren Anschaffungen stimmt man sich ab. Das ist ja eigentlich normal in der Ehe. Man teilt sein Leben, seine Liebe... und auch sein Einkommen, bzw. sein Vermögen.
Blöd wird es nur, wenn man sich nicht mehr so versteht. Wenn man sich ständig streitet oder man gar nicht mehr miteinander redet und es nicht mehr miteinander aushält! Klar: In jeder Ehe gibt es mal Auseinandersetzungen und nicht bei jedem Streit denkt man gleich an Trennung. Es könnte aber theoretisch so schlimm werden, dass man nach reiflicher Prüfung, nach klärenden Gesprächen und eventuell sogar nach Inanspruchnahme professioneller Hilfe auf keinen Fall mehr miteinander leben kann.
Wenn es also für die Ehe keinerlei Hoffnung mehr gibt, dann überlegt man schon, ob es eigentlich gerecht ist, ...
... dass der Partner nicht arbeitet und alles, was von meinem Gehalt gekauft wurde, ihm zur Hälfte gehört
... dass der Partner weniger arbeitet als ich und ich plötzlich zum Unterhalt verpflichtet bin
... dass ich mit dem Partner zusammen ein Darlehen aufnehme für das Haus, aber keinerlei Eigentumsrechte habe.
... dass mein Partner eine Vollmacht für meine Konten hat, ich aber nicht für seine
Ich bin ja in meinem `anderen Leben´ Bankfachwirt und betreue seit vielen Jahren Kunden in ihren Finanzgeschäften. Da habe ich da natürlich schon vieles mitbekommen: Viel Schönes und auch einiges nicht so Schönes! Aber wenn man sich frühzeitig Gedanken macht, wie alles geregelt sein soll, erlebt man auch keine bösen Überraschungen. Gern könnt ihr mich in finanziellen Fragen ansprechen!
Noch viel schlimmer ist es natürlich, wenn einem von euch beiden etwas zustößt! Plötzlich ist die Straße glatt und das Auto lässt sich nicht mehr kontrollieren, plötzlich wird bei einer Untersuchung eine schlimme Krankheit festgestellt... Das wünsche ich wirklich niemandem und doch ereilt dieses Schicksal den einen oder die andere.
Hier ist es ganz wichtig, sich über eine
Vollmacht
Gedanken gemacht zu haben. Sonst wird es plötzlich schwierig, das Konto des anderen einzusehen oder gar vom Konto des anderen z.B. Krankhausrechnungen zu bezahlen. Die Banken halten sich an das Bankgeheimnis und dürfen jemandem, der keine Vollmacht hat, nicht einmal sagen, dass der Partner Kunde ist. Es gibt verschiedene Ausgestaltungen der Vollmachten. Als erstes bietet sich eine normale Bankvollmacht für ein einzelnes Konto an. Da ist der Bevollmächtigte im Notfall zahlungsfähig, denn ohne Vollmacht muss der fällige Betrag erst einmal vorgelegt werden. Natürlich sollte man nur jemanden bevollmächtigen, zu dem man unbedingtes Vertrauen hat, denn der Bankangestellte kann nicht nachprüfen, ob der Kontoinhaber krank oder sonstwie verhindert ist, wenn der Bevollmächtigte vor ihm steht.
Daneben gibt es noch Vorsorgevollmachten (sollen vom Bevollmächtigten nur im bezeichneten Notfall in Anspruch genommen werden). Diese sollten möglichst von einem Notar beglaubigt werden, da sie dann von Banken schneller geprüft werden können. Diese Vollmacht gilt für alle Konten bei einer Bank und ist zumeist mit Kosten verbunden.
Bei vielen verschiedenen Bankverbindungen bietet sich eine notarielle Generalvollmacht an, die individuell gestaltet werden kann. Die Kosten für die notarielle Vollmacht sind in der Regel höher als die für eine Bankvollmacht. Man sollte jedoch bedenken, dass für Geschäfte mit Immobilien von den Amtsgerichten meistens nur notarielle Vollmachten akzeptiert werden.
Genauso wichtig ist die Patientenverfügung (besonders für Partner ohne Trauschein, da ihr im Krankenhaus sonst keine Auskünfte über den Zustand des Partners bekommt). In der Patientenverfügung kann man z.B. auch bestimmen, dass keine lebenserhaltenden Maßnahmen an einem vorgenommen werden sollen.
Tja, und nun kommen wir zum Schlimmsten, das nun hoffentlich niemandem nie passiert (oder auf jeden Fall noch laaaange nicht!): Ein Todesfall! Diese Vorstellung ist nun wirklich richtig gruselig und deswegen will ich sie hier ganz emotionslos betrachten:
Seid ihr nicht verheiratet und versterbt ihr, erben eure Eltern euer Vermögen. Leben diese nicht mehr, erben eure Geschwister. Leben diese auch nicht mehr, erben deren Kinder... und so weiter. Lebt überhaupt niemand mehr aus eurer Familie, erbt der Staat.
Seid ihr verheiratet und habt ihr keine Kinder, erbt eurer Ehepartner die Hälfte eures Vermögens. Die andere Hälfte geht an eure Eltern oder wie oben beschrieben.
Seid ihr verheiratet und habt Kinder, erbt eurer Ehepartner die Hälfte und die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Wenn ihr diese Regelung nicht möchtet, solltet ihr ein
Testament
aufsetzen und es am besten beim Notar hinterlegen.
Ich kann verstehen, dass es ganz schrecklich unangenehm ist, sich mit diesem Thema zu befassen. Aber aus meiner Erfahrung in der Bank kann ich sagen, es ist besser, sich mal eine Stunde darum zu kümmern, als nichts zu tun und es später dann zu bereuen! Vor allem in Patchwork-Familien kann es zu Konstellationen führen, die keiner so gewollt hat. Da passiert dann schon mal folgendes:
- die Mutter erbt das Haus zur Hälfte vom Vater, die Kinder wollen ihren Erbteil und die
Mutter muss das Haus verkaufen, um die Kinder auszahlen zu können.
- der Mann erbt das Haus zur Hälfte von der Frau - die andere Hälfte erbt ihr Kind aus erster
Ehe. Verstirbt er dann auch, müssen sich ihre Kinder mit seinem Kind aus erster Ehe
einigen, denn dies erbt die Hälfte von seinem Vater.
Ihr seht, das gibt totales Chaos! Deswegen: Guckt mal vorher drauf und erkundigt euch bei eurer Bank oder geht direkt zu einem Rechtsanwalt für Familienrecht.
Wenn ihr noch weitere Informationen braucht, schreibt mir gern eine Mail.
Wie heißt es so schön: "Gut, dass wir drüber gesprochen haben!" Aber jetzt ist Schluß mit diesem Thema!
Ich grüße euch ganz herzlich und wünsche euch alles Gute!